Arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Regelungen ab dem 24. November
Redakteur2021-11-23T16:42:33+02:00Liebe Mitglieder, wir wollen Sie auch über arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Regelungen informieren, die sich ab dem 24. November 2021 im neuen Infektionsschutzgesetz wiederfinden werden: • Familie: Vereinfachter Zugang zu den Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis 31. März 2022 werden verlängert. Ebenso die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld. • Kultur: Die Ausnahmeregelung zur Verdienstgrenze von Kreativen und Kulturschaffenden, die wegen weggebrochener Einnahmen nun abseits künstlerischer Tätigkeiten arbeiten, wird ebenso verlängert. Der besondere Schutz der Künstlersozialversicherung bleibt bei zusätzlichen Einnahmen aus nicht-künstlerischen Tätigkeiten in Höhe von bis zu 1.300 € im Monat bis zum Jahresende 2022 bestehen, die Mindesteinkommensgrenze bleibt ebenfalls bis [...]