Dezemberhilfe – BDS informiert

2021-02-01T15:37:08+02:00

Die Dezemberhilfe kann bis zum 30. April 2021 beantragt werden (Anträge zur Novemberhilfe können ebenfalls bis zum 30. April 2021 beantragt werden): • Antragsberechtigt sind nur die Unternehmen und Solo-Selbständige, die bereits im November betroffen waren und das immer noch sind. • Unternehmen und Soloselbständige, die den Geschäftsbetrieb erst auf Grundlage späterer Beschlüsse (z. B. der Bund-Länder-Beschluss vom 13.12.2020) einstellen mussten, gelten nicht als direkt Betroffene im Sinne der Novemberhilfe, beziehungsweise Dezemberhilfe! • Regionale Schließungen von Branchen oder Einrichtungen, die nicht in diesen Beschlüssen genannt werden, fallen ebenfalls nicht unter die November-, bzw. Dezemberhilfe. • Anträge werden ausschließlich digital durch prüfende [...]