Manipulationssicheres Archivieren von E-Mails

2021-02-01T15:45:47+02:00

Unser Mitglied Herr Stolz, von der Stolz Computertechnik GmbH, hat uns auf eine wichtige Problematik aufmerksam gemacht. Durch die Pandemie könnte das Thema der Archivierung von E-Mails in Vergessenheit geraten sein. Bereits seit 2017 gilt die Pflicht einer manipulationsfreien Langzeitarchivierung von Geschäftsbriefen oder steuerlichen Dokumenten, die per E-Mail versendet oder empfangen wurden. Darunter fallen z. B. Angebote, Rechnungen oder Handelsbriefe. So umfasst eine ordnungsgemäße Buchhaltung nun auch die Archivierung von E-Mails. Steuerlich relevante E-Mails (z. B. im Bereich Material- und Warenwirtschaft, Kassensysteme, Lohnabrechnung, Zeiterfassung) müssen vollständig und nicht veränderbar aufbewahrt werden. Eine Signierung, ein Zeitstempel und die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ist [...]