Änderung der Grundsteuer
Redakteur2022-03-16T12:13:00+02:00Liebe Mitglieder, wir wollen Sie darauf hinweisen, dass ab dem 1. Januar 2022 die neue Grundsteuerreform greift. 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der aus den Jahren 1964 (für West-Deutschland) und 1935 (für Ost-Deutschland) für die Grundsteuer ermittelte Einheitswert nicht mehr verfassungsgemäß ist. Daher gilt nun eine Neubewertung aller deutscher Grundstücke und somit muss auch für jedes einzelne Grundstück eine eigene Grundsteuererklärung abgegeben werden. Die Feststellung der Grundsteuerwerte erfolgt auf den 1. Januar 2022. Hier sind allerdings gewisse Unterschiede zu beachten: Zuerst ist es entscheidend in welchem Bundesland Sie das Grundstück besitzen, da es hier leider keine einheitlichen, sondern verschiedene Modelle [...]