Härtefallhilfen für Unternehmen
Redakteur2021-05-21T16:42:25+02:00Liebe Mitglieder und Freunde des BDS, wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 19.05.2021 Anträge auf Härtefallhilfen von Bund und Ländern gestellt werden können. Das gilt für Unternehmen, die in ihrer Existenz bedroht sind und durch das Raster der bestehenden Hilfsprogramme von Bund, Ländern und Kommunen fallen. Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält. Dabei besteht kein Rechtsanspruch auf eine Härtefallhilfe. Voraussetzungen: • Alle Unternehmen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und bei denen die bestehenden Hilfsprogramme [...]