Handwerksbetriebe profitieren von der Einigung zur Eurovignetten-Verordnung

2021-07-16T14:58:28+02:00

Aufgrund der Einigung zur Eurovignetten-Verordnung haben die europäischen Mitgliedsländer nun Entscheidungsfreiheit, um Ausnahmeregelungen selbst zu bestimmen. Das gilt für Fahrzeuge von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes, die zwischen 3,5 und 7,5t schwer sind und dadurch von Maut- und Nutzungsgebühren ausgenommen werden können. Handwerker benutzen das Fahrzeug in der Regel nur, um ihre Dienstleistung direkt beim Kunden und meist regional durchzuführen. Durch das großflächige Mautnetz in Deutschland wäre das Handwerk dadurch finanziell stark belastet worden. Eine angemessene Steuerleistung der Handwerker trägt bereits zur Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur bei. „Der Bund der Selbständigen Römerberg-Speyer e.V. sieht diese Ausnahmeregelung für Handwerker positiv. Es ist wichtig klein- [...]