Neues Inkassorecht kann Gebühren sinken lassen

2021-10-18T11:48:51+02:00

Liebe Mitglieder, wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Oktober 2021 das neue Inkassorecht in Kraft getreten ist. Hier kann der Schuldner entlastet werden und spart deutlich Kosten, wenn er die offene Forderung sofort nach dem ersten Inkassoschreiben begleicht. Bei Beträgen von maximal 50 € ist die Inkassogebühr sogar noch geringer. Sollte die Rechtmäßigkeit allerdings schon vor dem ersten Inkassobrief bestritten werden, dann wird sich an den Gebühren nichts ändern. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist die Tatsache, dass Kunden unbezahlte Rechnung einfach vergessen oder schlichtweg die Rechnung, die per E-Mail kam, übersehen. Beachtet werden muss aber, dass Inkassofirmen bei „besonders [...]