Novemberhilfe
Redakteur2020-11-27T14:31:17+02:00Liebe Mitglieder und Freunde des Bunds der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V., wir möchten Sie informieren, dass die Antragstellung ab sofort digital auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de oder antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich ist! Die Beantragung erfolgt über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Neben unserem Artikel, in dem wir Ihnen bereits Details zu der Novemberhilfe an die Hand gaben (www.bds-rlp.de/2020/11/13/weitere-details-bei-novemberhilfen-fuer-lockdown-geschaedigte-unternehmen-solo-selbstaendige/), möchten wir Sie auch auf die Seite der IHK Pfalz aufmerksam machen, in dem ebenfalls alle notwenigen Details aufgeführt werden: www.pfalz.ihk24.de/servicemarken/corona/corona-foerderprogramme/novemberhilfen-4929454 ACHTUNG: Für Soloselbständige gilt: Wer schon die Überbrückungshilfe II beantragt hat, muss auch die Novemberhilfe über einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer stellen. Wer die Überbrückungshilfe II NICHT beantragt hat und [...]