Novemberhilfen für Lockdown-geschädigte Unternehmen & Solo-Selbständigen

2020-11-18T10:27:49+02:00

Die Bundesregierung hat sich auf die einmaligen Novemberhilfen geeinigt und neue Details bekannt gegeben. Antragsberechtigte: • Direkt betroffen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die nun schließen mussten (dazu zählt auch die Hotelbranche!). • Indirekt betroffen: Alle Unternehmen oder Solo-Selbständige, die nachweislich mindestens 80% der Umsätze durch die Zusammenarbeit mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann können 75% aus diesen Umsätzen geltend gemacht werden. Förderfähige Maßnahme: • Die Zuschüsse pro Woche der Schließungen betragen 75% des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes aus November 2019. • Da bei Solo-Selbständigen und Freiberuflern der Umsatz stark schwankt, kann alternativ der [...]