Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds

2021-04-01T11:09:54+02:00

Der Gesetzentwurf der Regierung zur Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds bedarf laut einer Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 148/21) vom 26. März einiger Ergänzungen, bzw. Änderungen. So regt man an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Alternativen der Rechtsform des Reisesicherungsfonds zu entwickeln, um wirtschaftlich stark betroffene Reiseanbieter weniger und gerechter zu belasten. Alternativen könnten zum Beispiel ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder eine Stiftung sein. Der Bundesrat kritisiert außerdem die GmbH als Wahl der Gesellschaftsform und die Tatsache, dass nicht ersehbar ist, wer Gesellschafter der GmbH sein wird. Auch die Höhe von vier Prozent des Umsatzes der Reiseanbieter sowie eine mögliche Herabsetzung des zu zahlenden Entgelts auf [...]