Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

2020-11-26T16:33:58+02:00

Der GKV-Spitzenverband hat sich dazu entschlossen die Sozialversicherungsbeiträge für November, bzw. spätestens bis die Gelder aus der Novemberhilfe fließen, vereinfacht zu stunden. Falls Sie die Stundungen für November noch nicht in Anspruch genommen haben, ist das für den Monat Dezember noch möglich. Ein vom Teil-Lockdown betroffener Arbeitgeber muss das beantragen. Voraussetzungen hierfür sind: • Wirtschaftshilfen, inklusive Kurzarbeitergeld müssen bereits genutzt werden und vor dem Stundungsantrag beantragt werden. • Bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Dezember 2020 kann die Stundung gewährt werden. Dies geschieht unter der Annahme, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen den betroffenen Unternehmen bis Ende des Jahres zugekommen sind. [...]