Überbrückungshilfe IV

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Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden

2022-04-14T15:35:41+02:00

Die Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden. Diese gilt für die Fördermonate April bis Juni 2022. Anträge können über prüfende Dritte eingereicht werden. Stichtag ist der 15. Juni 2022. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Homepage BMWK Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Überbrückungshilfe nur für Corona-bedingte Umsatzausfälle gilt, nicht für Ausfälle durch den Ukraine-Konflikt.

Überbrückungshilfe IV kann beantragt werden2022-04-14T15:35:41+02:00

Überbrückungshilfe IV und weitere Hilfen

2022-01-17T13:36:05+02:00

Ab sofort können Anträge für die Überbrückungshilfe IV bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Schon mit dem Einreichen des Antrags können Antragssteller im Regelfall eine Abschlagszahlung von bis zu 50% des beantragten Zuschusses erhalten. Die Überbrückungshilfe III Plus gilt bis einschließlich Dezember 2021, die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis zunächst März 2022. Es ist möglich eine Abschlagszahlung über die vollen drei Fördermonate für 2022 zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlung hängt von den beantragten Fördermonaten ab. Pro Monat werden bis zu 50% des beantragten Zuschusses, maximal je Monat 100.000 Euro, als Abschlag ausgezahlt. Wird ein kürzerer [...]

Überbrückungshilfe IV und weitere Hilfen2022-01-17T13:36:05+02:00