Update zu den neuesten Auflagen
Redakteur2021-04-24T19:32:41+02:00Liebe Mitglieder und Freunde, wir möchten Sie mit den neusten, wichtigsten Updates zu der „Bundes-Notbremse“ und der Angebotspflicht für Arbeitgeber versorgen. „Bundes-Notbremse“: Bei Gebieten ab einer Inzidenz von 100 soll künftig folgendes gelten: • Ausgangssperre: Die Ausgangssperre wird eine Stunde später beginnen, d.h. von 22 bis 5 Uhr. Neu ist ebenfalls, dass man zwischen 22 und 24 Uhr alleine im Freien Sport machen oder spazieren gehen kann. Andere Ausnahmen, wie Arbeitsweg zur/von der Arbeit, beruflicher Tätigkeiten oder Gassigehen, haben weiterhin Bestand. • Home-Office-Pflicht: Diese wird nun im Infektionsschutzgesetz verankert und nicht nur eine Verordnung sein. Der Arbeitgeber muss den Angestellten Home-Office [...]