Was ändert sich ab dem 20. März?
Redakteur2022-03-16T12:20:22+02:00Seit dem 4. März gilt in den Bereichen keine Maskenpflicht mehr, bei denen Kontrollen des Impf-, Genesenen- und Teststatus vorgenommen werden müssen. D. h. in Gastronomie, Hotellerie, Freizeitparks, Zoos usw. entfällt die Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter. Im Einzelhandel muss weiterhin Maske getragen werden, da hier keine Kontrollen stattfinden. Auch in Altenheimen, Krankenhäusern, bei körpernahen Dienstleistungen und bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 250 Personen müssen Masken getragen werden. Doch wie schaut es nach dem 20. März aus? Am 16. März soll die neue Verordnung hierfür im Kabinett beschlossen werden. Die allgemeine Homeoffice-Pflicht und 3 G am Arbeitsplatz sollen entfallen. [...]