3-G-Regel für den Herbst

2021-09-02T13:18:02+02:00

Wir wollen Sie darüber informieren, dass seit dem 23. August die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz greift. Ab einer Inzidenz von 35 gilt die 3-G-Regel für Aktivitäten im Innenraum. Neben vollständig Geimpften und Genesenen dürfen auch Ungeimpfte mit einem Test-Nachweis sich in Innenräumen aufhalten. Hierzu ist ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vonnöten. Die 3-G-Regel gilt für folgende Bereiche: Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z. B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen und bei körpernahen [...]