Kein Zugang zu Überbrückungshilfen für viele mittelständische Busunternehmen

2022-01-17T13:34:35+02:00

80% aller mittelständischen Busunternehmen sind sogenannte Mischbetriebe, bzw. verbundene Unternehmen und können nicht auf die Überbrückungshilfen zugreifen. Das erklärt sich hieraus, dass diese Betriebe sowohl in dem Bereich des staatlich regulierten ÖPNV, aber auch in der Bustouristik tätig sind. Der ÖPNV wurde, als Teil der Daseinsvorsorge von Bund und Ländern aufrechterhalten. Währenddessen die Bustouristik von Schließungsanordnungen betroffen war. Eine Übertragung der Erträge aus dem Bereich des Staates (hier ÖPNV) auf die Privatwirtschaft (hier die Bustouristik) ist durch EU-Recht untersagt. Die notwendige Antragsvoraussetzung von 30% Umsatzeinbruch, bedingt durch Corona, können Mischbetriebe, bezogen auf das gesamte Betriebsergebnis, nicht erreichen und bleiben somit auf [...]