Schnelle Registrierung und Arbeitserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine
Redakteur2022-04-14T15:48:55+02:00Geflüchtete aus der Ukraine dürfen grundsätzlich 90 Tage visumfrei einreisen. In Rheinland-Pfalz bestehen bereits Absprachen zwischen Sozialämtern, Einwohnermelde- und Ausländerbehörden zur Optimierung der Verfahrensabläufe für eine schnelle Registrierung nach Ablauf der 90 Tage, beziehungsweise sobald staatliche Leistungen beantragt werden. Der Bund soll die Länder bei der Registrierung personell und materiell unterstützen. Ziel ist es den Geflüchteten schnellstmöglich in Arbeit zu bringen, die der Qualifikation entsprechen soll. Bei nicht-reglementierten Berufen können die Geflüchteten eine Selbsteinschätzung zu ihrer Qualifikation abgeben. Bei reglementierten Berufen, wie z. B. Medizin-, Rechtsberufe, sowie Lehramt an staatlichen Schulen, sollen eine schnelle Anerkennung der ukrainischen Berufs- und Bildungsabschlüsse seitens [...]