Update zu KfW-Corona-Hilfen

2020-11-18T10:25:18+02:00

Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 30.06.2021, um gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler weiterhin mit Liquidität zu versorgen. Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden. Ab dem 9. November 2020 steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken [...]