Verlängerung des Lockdowns
Redakteur2021-02-01T15:52:57+02:00Liebe Mitglieder und Freunde, wie Sie sicherlich vernommen haben, wurden die Lockdown-Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 verlängert und verschärft. Hier das Wichtigste: Kontaktbeschränkungen: Weiterhin gelten die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum von einem Haushalt mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt. Kinder bis 6 Jahren sind in Rheinland-Pfalz, bis 14 Jahren im Saarland davon ausgeschlossen. Dem nicht im Haushalt lebendem Elternteil ist auch weiterhin das Umgangsrecht gestattet. Ausnahmen gibt es auch für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen. Homeoffice-Pflicht: Als Arbeitgeber ist man verpflichtet die Möglichkeit von Homeoffice einzurichten, wo immer es möglich ist. Falls dies nicht [...]