Liebe Mitglieder und Freunde des BDS,
wir weisen darauf hin, dass aufgrund der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten die bisher geltende Kulanzregelung der GEMA für Gutschriften der Dauernutzungen, die für die Zeit der staatlich angeordneten Betriebsschließung gelten, zum 31. Mai 2021 beendet wird!
Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbunden Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen.
WICHTIG: Gutschriften, die den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, müssen bis spätestens zum 10. Juni 2021 im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal gestellt werden. Danach endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.
Sollte die GEMA Vergütung existenzbedrohend sein, da Unternehmen, aufgrund behördlicher Anordnungen, weiterhin keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sie sich weiter an die GEMA unter kontakt@gema.de wenden. Es wird dann geprüft, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen
Quelle: GEMA