Liebe Mitglieder und Freunde des BDS,
wir möchten Sie über die wichtigsten Lockerungen in Rheinland-Pfalz informieren, die ab heute, dem 2. Juni in Kraft getreten sind. Dies gilt für Inzidenzen, die dauerhaft unter 100 liegen.
• Kontaktbeschränkungen: Es gilt nun 5 Personen aus 5 Hausständen (Kinder bis 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit).
• Außengastronomie: Hier entfällt die Testpflicht. Kontakterfassung gilt weiterhin! Selbstbedienung an der Theke ist wieder erlaubt.
• Innengastronomie: Diese ist nun wieder unter Corona-Auflagen gestattet. Hier gilt die Testpflicht!
• Beherbergungen: Alle Beherbergungsbetriebe dürfen unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen öffnen. Das Frühstücksbuffet ist wieder möglich, ebenso wie Wellness- und Kosmetikangebote.
• Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) im Außenbereich (bei einer Inzidenz unter 50): Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen (keine Testpflicht) sind bis zu 250 Personen möglich.
• Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) im Innenbereich: Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen (mit Testpflicht!) sind bis zu 100 Personen möglich.
• Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivitäten die Testpflicht bei möglichst digitaler Kontakterfassung.
Bei einer positiven Fortsetzung des Infektionsgeschehens werden weitere mögliche Lockerungen für Mitte Juni und Anfang Juli in Aussicht gestellt.
Quelle: Staatskanzlei RLP