Aufgrund der Gebührenerhebung für das Tranparenzregister, welches der Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben der wirtschaftlich Berechtigten dient, wollen wir Sie informieren, dass eine Gebührenbefreiung möglich ist. Dies gilt für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereinigungen, die einen steuerbegünstigten Zweck verfolgen.
Weitere Informationen, wie z. B. über die Antragstellung finden Sie unter:
https://wir-tun-was.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/gebuehrenbescheide-fuer-transparenzregister/