Wir möchten Sie darüber informieren, dass, nach der Bund-Länder-Sitzung am 16. Februar, verschiedene Lockerungen geplant sind:
In Rheinland-Pfalz ab dem 18. Februar:
• Die Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene entfällt. Für Ungeimpfte bleiben die Vorgaben bestehen, d. h. Treffen nur mit dem eigenen Haushalt und maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt.
• Die 2 G-Regelung im Einzelhandel entfällt ebenfalls. Außerdem keine Zugangsbeschränkungen und Kontrollen.
• Die Maskenpflicht im Inneren des öffentlichen Raumes bleibt bestehen.
Ab dem 4. März:
• Es gilt nunmehr 3 G in Gastronomie, Hotellerie und körpernahen Dienstleistungen.
• Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. Hier gilt 2 G Plus.
• 2 G oder 2 G Plus gilt bei Großveranstaltungen (darunter auch Sport):
Innen: 60 Prozent Auslastung & max. 6.000 Zuschauer/innen,
außen: 75 Prozent Auslastung und max. 25.000 Zuschauer/innen.
Voraussetzungen sind Maskenpflicht & Hygienekonzepte.
Ab dem 20. März:
• Strengere Schutzmaßnahmen enden weitgehend, z. B. Zugangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte.
• Basisschutzmaßnahmen sollen weiter greifen, so z. B. die Maskenpflicht in Innenräumen.
• Die Homeoffice-Pflicht endet.
Quellen: bundesregierung.de, Staatskanzlei RLP