Ab dem 14. Januar gilt in Rheinland-Pfalz die geänderte Corona-Verordnung. Diese besagt unter anderem, dass bei 2 G Plus jetzt nicht nur geboosterte Personen keinen Test vorzeigen müssen, sondern auch Personen deren Impfung/Erkrankung nicht länger wie 3 Monate zurückliegt. Das gilt für doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und frisch Genesene:
Des Weiteren gelten neue Bestimmungen zur Quarantänepflicht, die bei dem letzten Bund-Länder-Treffen beschlossen wurden:
Bildquellen: Staatskanzlei RLP