Der Bund der Selbständigen Römerberg-Speyer e.V. möchte Sie über die wichtigsten Öffnungsschritte ab dem 31. Mai informieren, da die Inzidenz in Speyer letzte Woche durchgehend 5 Werktage unter 50 lag:
Öffnung der Innengastronomie:
• Es gelten allgemeine Schutzbestimmungen, ein Hygienekonzept und Abstandsgebot zwischen Tischen und Warteschlangen.
• Maskenpflicht für Personal und Gäste. Für Gäste gilt diese direkt am Platz natürlich nicht.
• Bewirtung nur am Tisch mit festem Sitzplatz und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen (Kinder einschließlich bis 14 Jahre, Zweifach-Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu).
• Pflicht zur Kontakterfassung, Vorausbuchung und Testpflicht.
Innenbereich von Kultureinrichtungen (z. B. Kinos):
• Bis zu 100 Gäste sind möglich.
Öffnung von Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen:
• Es gelten Abstandsgebot und verschärfte Maskenpflicht.
• Pflicht zur Kontakterfassung, Vorausbuchung und Testpflicht.
Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit
Ab dem 1. Juni ist die Maskenpflicht in der Innenstadt und auf dem Berliner Platz aufgehoben.
Des Weiteren möchten wir Sie auf die Veranstaltung Runder (Video-)Tisch für den Speyerer Einzelhandel der Stadt Speyer und der Wirtschaftsförderung am 8. Juni, ab 19 Uhr hinweisen.
Eine Anmeldung ist unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de notwendig!
Quelle: Wirtschaftsförderung Speyer