Wir wollen Sie darüber informieren, dass die sogenannte „Notbremsregelung“ ab Freitag in Kraft tritt. Da bereits drei Tage in Folge die Marke von 100 überschritten wurde, sah man sich dazu genötigt. Das bedeutet, dass die Regeln, die vor dem 8. März galten wieder Bestand haben.
Folgende Lockerungen sind außer Kraft gesetzt:
• Keine Öffnung der Außengastronomie.
• Schließung des Einzelhandels für den allgemeinen Kundenverkehr. Termin-Shopping bleibt erlaubt (Einzeltermine), sowie Abholservices.
• Schließung von Museen und Galerien.
• Schließung von körpernahen Dienstleistungen, ausgenommen Friseure und medizinische und hygienische Fußpflege.
Außerdem gilt ab dem 26. März wieder eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.
Quelle: Wirtschaftsförderung Speyer