Liebe Mitglieder und Freunde des Bunds der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V., wir möchten Sie informieren, dass die Antragstellung ab sofort digital auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de oder antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich ist! Die Beantragung erfolgt über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Neben unserem Artikel, in dem wir Ihnen bereits Details zu der Novemberhilfe an die Hand gaben (www.bds-rlp.de/2020/11/13/weitere-details-bei-novemberhilfen-fuer-lockdown-geschaedigte-unternehmen-solo-selbstaendige/), möchten wir Sie auch auf die Seite der IHK Pfalz aufmerksam machen, in dem ebenfalls alle notwenigen Details aufgeführt werden:
www.pfalz.ihk24.de/servicemarken/corona/corona-foerderprogramme/novemberhilfen-4929454

ACHTUNG: Für Soloselbständige gilt: Wer schon die Überbrückungshilfe II beantragt hat, muss auch die Novemberhilfe über einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer stellen.
Wer die Überbrückungshilfe II NICHT beantragt hat und dessen Förderhöhe unter 5000,- liegt, kann den Antrag zur Novemberhilfe selbst unter direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/auth/realms/soloselbstaendig/protocol/openid-connect/auth?response_type=code&client_id=antrag-component&redirect_uri=https%3A%2F%2Fdirektantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de%2Fantrag%2Fsso%2Flogin&state=6956be4e-0a93-4740-8178-a2f346329967&login=true&scope=openid beantragen, solange man selbständig ist und ein ELSTER-Zertifikat besitzt.