Update: Liquiditätshilfekredite zur Überbrückung von vorübergehenden Finanzschwierigkeiten
Kreditförderung:
- Antrag des Kredites durch das Hausbankverfahren. Die Kreditgewährung geschieht durch die ISB an die Hausbank.
 -  Kreditpauschalbetrag:
- 10 000 € bis einschließlich 10 Mitarbeitern.
 - 30 000€ bei über 10 und bis einschließlich 30 Mitarbeitern. Zusätzlich wird ein Landeszuschuss von 30% des Kreditbetrages, der im Rahmen des Kreditantrages mitbeantragt wird, gewährt. Der Landeszuschuss erfolgt nur mit einem Kredit!
 
 - Der Kreditbetrag darf folgendes nicht überschreiten:
- 25 % des Jahresumsatzes 2019
 - das doppelte der Lohnkosten 2019
 - den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate
 
 - Die gewährten Kreditmittel können zu 100% bis zum 30.11.2020 abgerufen werden.
 - Der Zinssatz für den Endkreditnehmenden beträgt 1,00 % p.a.
 - Die Mittel sind bis zum 31.12.2021 tilgungsfrei. Sie müssen dann aber zwischen dem 31.03.2022 und dem 31.03.2026 in 17 gleichhohen vierteljährlichen Raten getilgt werden.
 - Die Auszahlung des Landeszuschusses erfolgt separat direkt an den Antragsteller. Im Fall der Nichtinanspruchnahme des Kredites ist ein bereits ausgezahlter Landeszuschuss vom Antragsteller zurückzuzahlen.
 
Quelle: https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp