Um Speyerer Unternehmen zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden, hat der Stadtvorstand als Soforthilfemaßnahme die Aussetzung von Mietforderungen für gewerblich genutzte, städtische Immobilien sowie die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen beschlossen. Betroffen ist insbesondere die Gewerbesteuer, in begründeten Fällen auch die Grundsteuer.
Fragen zu Stundungen von städtischen Steuerforderungen, insbesondere den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, beantwortet die städtische Steuerabteilung unter der Telefonnummer 0 62 32/14 22 48.
Diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die das Angebot der Stundung in Anspruch nehmen möchten, senden bitte eine E-Mail mit einer kurzen Begründung (z.B. Umsatzausfall durch Schließung) an die Steuerabteilung der Stadt Speyer unter peter.imo@stadt-speyer.de Nachdem der Antrag bewilligt wurde werden die Steuerforderungen aus Veranlagungen 2018 zinsfrei bis 31. Dezember 2020 gestundet. Auch Forderungen aus 2017 können gegebenenfalls nach einer Einzelfallentscheidung mit Zinsfestsetzung gestundet werden.
Parallel hierzu ist es möglich, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die zuständigen Ansprechpartner*innen des Finanzamts können Unternehmer*innen ihrem Steuerbescheid entnehmen.
Die Stadt Speyer wird für die von ihr vermieteten Gewerbeimmobilien die Mietforderungen zunächst für den Monat April aussetzen und zu gegebener Zeit und je nach Entwicklung weitere Erleichterungsmaßnahmen mit den Mieter*innen besprechen. Darüber hinaus appelliert die Oberbürgermeisterin auch an private Eigentümer und Vermieter gewerblich genutzter Immobilien, es der Stadt gleichzutun: „Helfen Sie ihren Mieterinnen und Mietern mit großzügigen Mietpreisreduzierungen oder –stundungen, wo immer es für Sie verkraftbar ist. Seien Sie solidarisch und helfen Sie dabei, die Innenstadt, das Gewerbe und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zu schützen!“