Vereinfachung der Überbrückungshilfe III
Redakteur2021-02-12T14:03:43+02:00Liebe Mitglieder und Freunde des BDS, wir möchten Sie bezüglich der Überbrückungshilfe III auf den neusten Stand bringen. Diese wurde jetzt vor allem in der Antragsberechtigung vereinfacht und in der Fördersumme aufgestockt. Wichtig: • Die Antragstellung und die Abschlagszahlungen starten am 10. Februar 2021. • Die regulären Auszahlungen starten im Monat März 2021 und erfolgen wieder über die Länder. • Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden. • Achtung: Die sog. "Neustarthilfe", bei der Soloselbständige und vergleichbare Freiberufler einen einmaligen Betriebskostenzuschuss in Höhe von bis zu 7.500 EUR erhalten können, kann erst ab Ende Februar und nicht bereits am [...]