Der Bund der Selbständigen Römerberg-Speyer e.V. möchte Sie über die wichtigsten Öffnungsschritte ab morgen, dem 28. Mai informieren, da bereits am 26. Mai die Inzidenz in Speyer durchgehend 5 Werktage unter 100 lag:
Öffnung der Außengastronomie:
• Es gelten allgemeine Schutzbestimmungen, ein Hygienekonzept und Abstandsgebot zwischen Tischen und Warteschlangen.
• Verschärfte Maskenpflicht für Personal und Gäste. Für Gäste gilt diese direkt am Platz natürlich nicht.
• Bewirtung nur am Tisch mit festem Sitzplatz und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen (5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder einschließlich bis 14 Jahre, Zweifach-Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu). An der Theke darf keine Bewirtung stattfinden.
• Pflicht zur Kontakterfassung, Vorausbuchung und Testpflicht.
Einzelhandel öffnet:
• Keine Test- und Terminpflicht mehr!
• Unter einer Verkaufsfläche von 800qm eine Person auf 10qm, über 800qm eine Person auf 20qm.
• Maskenpflicht und Abstandsgebot gelten weiterhin.
Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen:
• Öffnung durch Testung und Kontaktnachverfolgung möglich.
• Eine Person auf 40qm als Voraussetzung.
Beherbergungsbetriebe:
• In Hotels und ähnlichen Einrichtungen gilt für die Gäste ein kontaktarmer Aufenthalt (z. B. Frühstück auf dem Zimmer).
• Testpflicht bei der Anreise und alle 48 Stunden. Vollständig Geimpfte und Genesene sind ausgeschlossen.
• Weitere Informationen für das Beherbergungsgewerbe finden Sie unter: www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen
Körpernahe Dienstleistungen:
• Sowohl medizinische, wie auch kosmetische Anwendungen sind mit Maske möglich.
• Kann aufgrund einer speziellen Behandlung keine Maske getragen werden, gilt die Testpflicht.
Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer wird zum 31. Mai auslaufen gelassen. Das bedeutet, dass die Maskenpflicht im Freien, u. a. in der Maximilianstraße, nicht mehr gilt.
Quelle: Wirtschaftsförderung Speyer