Ab dem 10. Februar sind die Anträge zur Überbrückungshilfe III beantragbar (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)!!

Die sog. „Neustarthilfe“, bei der Soloselbständige und vergleichbare Freiberufler einen einmaligen Betriebskostenzuschuss in Höhe von bis zu 7.500 EUR erhalten können, kann erst ab Ende Februar und nicht bereits am 10.2., wie der Rest der Überbrückungshilfe III, per Direktantrag gestellt werden.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie unter: