Dritte Öffnungsstufe in Rheinland-Pfalz
Redakteur2021-06-02T13:08:26+02:00Liebe Mitglieder und Freunde des BDS, wir möchten Sie über die wichtigsten Lockerungen in Rheinland-Pfalz informieren, die ab heute, dem 2. Juni in Kraft getreten sind. Dies gilt für Inzidenzen, die dauerhaft unter 100 liegen. • Kontaktbeschränkungen: Es gilt nun 5 Personen aus 5 Hausständen (Kinder bis 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit). • Außengastronomie: Hier entfällt die Testpflicht. Kontakterfassung gilt weiterhin! Selbstbedienung an der Theke ist wieder erlaubt. • Innengastronomie: Diese ist nun wieder unter Corona-Auflagen gestattet. Hier gilt die Testpflicht! • Beherbergungen: Alle Beherbergungsbetriebe dürfen unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen öffnen. Das Frühstücksbuffet ist wieder möglich, ebenso [...]