Neue Öffnungen in Rheinland-Pfalz ab Freitag
Redakteur2021-06-16T15:05:38+02:00Ab dem 18. Juni tritt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung (Nummer 23) in Kraft. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte aufgeführt: • Personenbegrenzung Handel: Unabhängig von der Gesamtfläche wird eine Person pro 10 qm² zugelassen. • Private Feiern: Hier sind maximal 25 Personen mit Testung im Innenbereich möglich. Im Außenbereich sind maximal 50 Personen möglich, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt. • Gastronomie: Buffetangebote sind wieder möglich und die Kantinen dürfen wieder öffnen. • Beherbergungsgewerbe (Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze, etc.): Gemeinschaftseinrichtungen öffnen wieder. • Bus- und Schiffsreisen werden wieder gestattet. • Hallenbäder und Thermen öffnen. • Freizeitparks u.ä. können auch ihren Innenbereich [...]